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Bekanntmachung über die Fortführung der individuellen Einkommensteuerpolitik für einmalige Jahresprä2023-08-18 16:21:19

Bekanntmachung über die Fortführung der individuellen Einkommensteuerpolitik für einmalige Jahresprämien

 

Bekanntmachung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung [2023] Nr. 30

 

18. August 2023



Um die Belastung der Steuerzahler weiter zu verringern, wird die jährliche, einmalige Bonuspolitik bei der Einkommensteuer wie folgt angekündigt:

 

1. Für einen einmaligen Jahresbonus, den eine gebietsansässige natürliche Person erhält und der nicht in das Gesamteinkommen des Jahres einzubeziehen ist, wird die Steuer gemäß dem Rundschreiben der staatlichen Steuerverwaltung über die Anpassung der Methode zur Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer auf einmalige Jahresboni und andere von natürlichen Personen erhaltene Vorteile (Guo Shui Fa [2005] Nr. 9) gesondert mit dem Steuersatz und dem Schnellberechnungsabzug berechnet, der auf den Betrag der jährlichen einmaligen Bonuseinkünfte geteilt durch 12 Monate anwendbar ist, wie er auf der Grundlage der dieser Bekanntmachung beigefügten Steuersatztabelle für in Monatseinkommen umgerechnete Gesamteinkünfte ermittelt wird. Die Berechnungsformel lautet:

Zu zahlende Steuer = Einmaliges jährliches Bonuseinkommen × Anwendbarer Steuersatz - Schnellberechnungsabzug

 

2. Ansässige natürliche Personen, die einen einmaligen Jahresbonus erhalten, können diesen auch in ihr Gesamteinkommen für das Jahr zur Steuerberechnung einbeziehen.

 

3. Diese Bekanntmachung bleibt bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft.

 

Die Bekanntmachung wird hiermit erteilt.




Anhang: 

Steuersatztabelle für das Gesamteinkommen umgerechnet in Monatseinkommen (nur Titel übersetzt)

Bekanntmachung über die Fortführung der individuellen Einkommensteuerpolitik für einmalige Jahresprä(图1)1-230911162315234.pdf