Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung zu den Angelegenheiten der Steuerverwaltung bezüglich der Erweiterung des Umfangs der Sektoren, die für die Politik der vollständigen Rückerstattung von inkrementellen Mehrwertsteuergutschriften in Frage kommen
Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung [2022] Nr. 11
7. Juni 2022
Im Hinblick auf die gründliche Umsetzung der Entscheidungen und Vereinbarungen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und des Staatsrates über die groß angelegte Rückerstattung von inkrementellen Mehrwertsteuergutschriften gemäß den Bestimmungen in der Ankündigung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung über die Erweiterung des Umfangs der Sektoren, die für die Politik der vollständigen Rückerstattung von inkrementellen Mehrwertsteuergutschriften in Frage kommen (Bekanntmachung [2022] Nr. 21 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung, im Folgenden als "Bekanntmachung Nr. 21" bezeichnet), die Folgende Steuerverwaltungsangelegenheiten werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:
Bei der Beantragung der Erstattung von Mehrwertsteuer-Mehrwertguthaben müssen Steuerzahler, die die Bestimmungen in der Bekanntmachung Nr. 21 einhalten, die entsprechenden Verfahren zur Erstattung von Mehrwertsteuer-Mehrwertgutschriften gemäß der Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Erstattung von Ende durchführen Umsatzsteuergutschriften für Vorsteuerüberschüsse ([2019] Nr. 20) und die Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung zu Steuerverwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit der weiteren Intensivierung der Anwendung von Vorsteuerüberschüssen am Ende des Zeitraums Hinzugefügte Steuergutschrift-Rückerstattungsrichtlinien ([2022] Nr. 4) und andere Bestimmungen. In der Zwischenzeit wird das Antragsformular für die Steuerrückerstattung überarbeitet und erneut veröffentlicht (siehe Anhang).
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Der Anhang Eins zur Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung zu Steuerverwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit der weiteren Intensivierung der Anwendung von Richtlinien zur Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften am Ende des Zeitraums ([2022] Nr. 4) wird gleichzeitig aufgehoben.
Diese Ankündigung erfolgt hiermit.