快速导航×

Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung und des Finanzministeriums zu Angelegenheiten im Zus2022-09-14 16:09:10

Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung und des Finanzministeriums zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der fortgesetzten Stundung einiger Steuern und Gebühren für mittlere, kleine und kleinste Fertigungsunternehmen

 

Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung und des Finanzministeriums [2022] Nr. 17

 

14.09.2022


Um die Entscheidungen und Vereinbarungen des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrates gründlich umzusetzen und die Entwicklung mittlerer, kleiner und kleinster Unternehmen (KKMU) in der Fertigungsindustrie weiter zu unterstützen, Angelegenheiten in Bezug auf die Politik der fortgesetzten Stundung einiger Steuern und Gebühren für produzierende KKMU (einschließlich Einzelunternehmen, Partnerschaftsunternehmen und Unternehmen in Einzelbesitz, das Gleiche unten) werden wie folgt angekündigt:

 

I. Ab dem 1. September 2022, gemäß der Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung und des Finanzministeriums über die Verlängerung des Aufschubs einiger Steuern und Abgaben für mittlere, kleine und kleinste Produktionsunternehmen, diejenigen mittleren Produktionsunternehmen, die in den Genuss eines Zahlungsaufschubs von 50 % der Steuern und Gebühren gekommen sind, sowie kleine und kleinste Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die einen Zahlungsaufschub für alle Steuern und Gebühren erhalten haben, wird nach Ablauf des vorherigen Aufschubzeitraums eine weitere viermonatige Nachfrist gewährt.

 

II. Zu den aufgeschobenen Steuern und Gebühren gehören die Unternehmensgewinnsteuer, die individuelle Einkommensteuer, die inländische Mehrwertsteuer, die inländische Verbrauchssteuer und die zusätzliche städtische Instandhaltungs- und Baustellensteuer, der Bildungszuschlag und der lokale Bildungszuschlag, deren Zahlung gemäß den Vorschriften für den Zeitraum November und Dezember 2021, Februar, März, April, Mai, Juni 2022 (auf monatlicher Basis gezahlt) oder im vierten Quartal 2021, im ersten und zweiten Quartal 2022 (auf vierteljährlicher Basis gezahlt) aufgeschoben wurde, mit Ausnahme der für andere einbehaltenen und gezahlten Steuern, der für andere eingezogenen und gezahlten Steuern und der Steuern, die bei der Beantragung von Rechnungen für andere bei den Steuerbehörden zu zahlen sind.

 

III. Wenn die von den oben genannten Unternehmen im November 2021 und Februar 2022 zu zahlenden latenten Steuern und Gebühren nach dem 1. September 2022 und vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an das Finanzministerium gezahlt wurden, können sie freiwillig die Erstattung von Steuern (Gebühren) beantragen und profitieren Sie von der erweiterten Zurückstellungsrichtlinie.

 

IV. Nach Ablauf der in dieser Bekanntmachung festgelegten Aufschubfrist zahlen die Steuerzahler die Steuern und Gebühren der entsprechenden Monate oder Quartale gemäß dem Gesetz, und diejenigen, die das Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Steuererhebung und seine Durchführungsbestimmungen einhalten , können für eine Stundung der Steuerzahlung gelten und können für die Bearbeitung der Steuerstundung gelten.

 

V. Alle Steuerzahler, die die in dieser Bekanntmachung festgelegten Bedingungen nicht erfüllen und in betrügerischer Weise von der Politik des Zahlungsaufschubs Gebrauch machen, werden von den Steuerbehörden gemäß dem Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Steuererhebung und seine Durchführungsbestimmungen streng bestraft.

 

VI. Die Bekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Die Bekanntmachung erfolgt hiermit.