Verkündungsbehörden: Staatliche Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 2020.05.19
Datum des Inkrafttretens: 2020.05.01
Dokumentnummer: Ankündigung der staatlichen Steuerverwaltung [2020] Nr.10
Ankündigung der staatlichen Steuerverwaltung zu Fragen der latenten Zahlung der Einkommensteuer im Jahr 2020 durch kleine Unternehmen mit geringem Gewinn und einzelne Unternehmen
Ankündigung der staatlichen Steuerverwaltung [2020] Nr.10
Um die Wiederaufnahme der Produktion und des Geschäfts durch kleine Unternehmen mit geringem Gewinn und einzelne Unternehmen weiter zu unterstützen, ihren Druck auf Produktions- und Unternehmensfonds zu verringern und die Vitalität der Marktteilnehmer zu fördern, wird hiermit eine Ankündigung zu Fragen im Zusammenhang mit der Zahlungsaufschiebung von Einnahmen gemacht Steuern im Jahr 2020 von kleinen Unternehmen mit geringem Gewinn und einzelnen Unternehmen wie folgt:
I. Richtlinien zur latenten Zahlung der Einkommensteuer für kleine Unternehmen mit geringem Gewinn
Vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 können kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn die Zahlung der Körperschaftsteuer für den laufenden Zeitraum aufschieben, nachdem die Einreichung der Steuererklärungen mit Vorauszahlung gemäß den Bestimmungen des verbleibenden Anmeldezeitraums im Jahr 2020 abgeschlossen wurde Die Zahlung des gesamten Einkommensteuerbetrags kann auf die erste Periode für die Einreichung von Steuererklärungen im Jahr 2021 verschoben werden. Bei der Einreichung von Steuererklärungen mit Vorauszahlung können kleine Unternehmen mit geringem Gewinn die Richtlinie zur latenten Zahlung der Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn anwenden indem Sie die entsprechenden Zeilen des Formulars für die Vorauszahlungssteuererklärung ausfüllen.
Der in dieser Bekanntmachung genannte Begriff "kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn" bezeichnet Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, die in der Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung zu Fragen im Zusammenhang mit der Einführung einer inklusiven Einkommensteuersenkung und -befreiung für kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn festgelegt sind ([2012] Nr. 2).
II. Richtlinien zur latenten Zahlung der Einkommensteuer für einzelne Unternehmen
In der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 können einzelne Unternehmen nach Abschluss der Einreichung der Steuererklärung für die individuelle Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Geschäftsbetrieb in der verbleibenden Anmeldefrist für 2020 die Zahlung der individuellen Einkommensteuer für den laufenden Zeitraum aufschieben Die Zahlung des gesamten Einkommensteuerbetrags kann auf die erste Periode für die Abgabe von Steuererklärungen im Jahr 2021 verschoben werden. Für einzelne Unternehmen, die die einfache Methode zur Abgabe von Steuererklärungen anwenden, wird die individuelle Einkommensteuer während des Zeitraums ab dem 1. Mai nicht vorübergehend abgezogen 2020 bis zum 31. Dezember 2020, und die Zahlung des gesamten Einkommensteuerbetrags kann auf die erste Periode für die Abgabe von Steuererklärungen im Jahr 2021 verschoben werden.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft. Steuerzahler, die einen Steuerbetrag gezahlt haben, der den Bestimmungen dieser Bekanntmachung über die Verschiebung der Steuerzahlung im Zeitraum vom 1. Mai bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung entspricht, können eine Rückerstattung beantragen und Die Zahlung des gesamten Einkommensteuerbetrags kann auf die erste Periode für die Abgabe von Steuererklärungen im Jahr 2021 verschoben werden.
Staatliche Steuerverwaltung
Mai 19, 2020