MYA Nachrichten - Beantragung von Steuerabkommensvorteilen für nicht in China ansässige Unternehmen2024-04-08 20:10:07
MYA Nachrichten - Beantragung von Steuerabkommensvorteilen für nicht in China ansässige Unternehmen
MYA hat für ein deutsches Unternehmen erfolgreich Steuerabkommensvorteile beantragt, die es ihm ermöglichen, von der Zahlung der Einkommenssteuer auf Geschäftsgewinne, die nicht von ständigen Einrichtungen in China stammen, befreit zu werden und so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist der erste erfolgreiche Fall in der Shanghaier Innenstadt, in dem ein nicht in China ansässiges Unternehmen erfolgreich Steuerabkommensvorteile beantragt hat.