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Die Veränderungen in "Das Gesetz für die Steuer der Stadterhaltung und des Stadtbaus von der Volksre2020-08-12 15:57:16

Das Gesetz für die Steuer der Stadterhaltung und des Stadtbaus von der Volksrepublik China, verabschiedet am August. 11, 2020, tritt seit September 1, 2020 in Kraft. Der Originaltext dieses Gesetzes lässt sich auf dieser Website finden.

(Chinesisch: http://www.my-associate.com/news1/shownews.php?id=156 

Englisch: http://www.my-associate.com/news2/shownews.php?id=158&lang=en)

 

Neue Regeln dieses Gesetzes im Vergleich mit den vorläufigen Vorschriften 2011:

1. Steuerzahler

alle Unternehmen und Individuen, die der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik China unterliegen

(Die Gewerbesteuer ist nicht mehr eine der Bedingungen oder Steuerbasen. Der Ortumfang wurde neu hinzugefgt.)

2. Steuerberechnungsgrundlage

Von der Berechnungsgrundlage der Steuer der Stadterhaltung und des Stadtbaus wird der Betrag der Mehrwertsteuer abgezogen, der für die Steuergutschriften am Ende des Zeitraums gemäß den Bestimmungen erstattet wird.

3. Steuerumfang

Die Beträge der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer, die für importierte Waren oder Arbeitsleistungen, Dienstleistungen oder immaterielle Vermögenswerte gezahlt werden, die auf dem Territorium Chinas von ausländischen Körperschaften und Einzelpersonen verkauft werden, unterliegen nicht der Steuer der Stadterhaltung und des Stadtbaus.

4. Ort des Steuerzahlers (Steuersatzrelevant)

Der Standort eines Steuerzahlers im Sinne des vorstehenden Absatzes ist der Wohnsitz des Steuerzahlers oder jeder andere Ort im Zusammenhang mit der Produktions- und Geschäftstätigkeit des Steuerzahlers, und der spezifische Standort wird von der lokalen Provinz, der autonomen Region oder der zentral verwalteten Gemeinde bestimmt.

5. Berechnungsmethode

Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit dem jeweils anwendbaren Steuersatz

 


(Quelle    Verkündungsbehörden: Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, Veröffentlichungsdatum: 2020.08.11, Datum des Inkrafttretens: 2020.09.01, Dokumentnummer:   Präsidialerlass Nr. 51, Dokumentname: Das Gesetz für die Steuer der Stadterhaltung und des Stadtbaus von der Volksrepublik China)