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Rundschreiben der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und des Finanzministeriums zu Fragen2022-03-25 14:41:57

Rundschreiben der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und des Finanzministeriums zu Fragen im Zusammenhang mit den Standards für Jahresgebühren und Gebühren für die individuelle Benennung von Geschmacksmustern

 

Fa Gai Jia Ge [2022] Nr. 465

 

25. März 2022


China National Intellectual Property Administration, lokale Büros der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und Abteilungen/Finanzämter aller Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden, die direkt der Zentralregierung unterstellt sind, und Städte, die speziell im Staatsplan ausgewiesen sind; und lokales Büro der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und Finanzbüro des Xinjiang Production and Construction Corps,

 

In Übereinstimmung mit dem Patentgesetz der Volksrepublik China und dem Rundschreiben der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und des Finanzministeriums zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Hinzufügung individueller Benennungsgebühren zu den Patentgebührenpositionen (Cai Shui [2022] Nr. 13) wird die Laufzeit von Geschmacksmustern von 10 auf 15 Jahre verlängert, und für Anträge auf internationale Registrierung oder Verlängerung der internationalen Registrierung von Geschmacksmustern, die China benennen, müssen die Anmelder eine individuelle Benennungsgebühr entrichten. Probleme im Zusammenhang mit den Standards für Jahresgebühren und individuelle Benennungsgebühren für Geschmacksmuster, wie unten angegeben:

 

1. Die jährliche Standardgebühr für Geschmacksmuster im 11. bis 15. Jahr der Patentlaufzeit beträgt 3.000 CNY pro Jahr.

 

2. Die Gebührenstandards für die individuelle Benennung betragen: 4.100 CNY für die erste Stufe (1. bis 5. Jahr), 7.600 CNY für die zweite Stufe (6. bis 10. Jahr) und 15.000 CNY für die dritte Stufe (11. bis 15. Jahr). Jahre).

 

3. Jede Gebührenerhebungsstelle hat die vorstehenden Bestimmungen strikt umzusetzen und darf ohne entsprechende Genehmigung keine Gebührenposten hinzufügen, den Umfang der zu erhebenden Gebühren erweitern oder die Gebührenstandards ändern.

 

4. Die Preis-, Finanz- und Marktregulierungsbehörden intensivieren die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung dieses Rundschreibens und verhängen rechtliche Sanktionen gegen diejenigen, die die vorgeschriebenen Gebührenstandards nicht einhalten.

 

5. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 5. Mai 2022 in Kraft.