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Der Bundestag genehmigt den Steuerplan zum COVID-192020-07-03 15:53:15

Die beiden Kammern des Deutschen Bundestages haben derzeit den Wirtschaftsförderungsplan zum COVID-19 in Höhe von 130 Milliarden Euro (146 Milliarden US-Dollar) genehmigt, der eine Reihe von Steuersenkungsmaßnahmen umfasst.

Der Konjunkturplan umfasst hauptsächlich folgende Steueränderungen:

Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird der Standardmehrwertsteuersatz von 19% auf 16% gesenkt. Im gleichen Zeitraum wird auch der niedrige Mehrwertsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt, das Abschreibungssystem für Investitionen in bewegliche Vermögenswerte wie Maschinen in den Jahren 2020 und 2021 verbessert und die Vorschriften für Verlustvorträge erweitert.

In den Jahren 2020 und 2021 wird der Höchstbetrag von Vortägen eines Steuerzahlers von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro angehoben und die Verlustvortragsgrenze des gemeinsamen Antragstellers auf 10 Millionen Euro festgelegt. Die Erklärungsfrist der Einfuhrmehrwertsteuer wurde auf den 26. des folgenden Monats verlängert und das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert. Unter anderem darf die Partnerschaft Steuern gemäß den Vorschriften des Unternehmens deklarieren. Von 2020 bis 2025 wird der maximale Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf jährlich eine Million Euro verdoppelt. Die Kfz-Steuer wird überarbeitet, womit die Steuerbelastungen von Kfz mit niedrigeren Kohlendioxidemissionen reduziert und die von Kfz mit höheren Kohlendioxidemissionen erhöht werden.


(Quelle: Wolters Kluwer Die globale Informationsbank für Steuerforschung       Veröffentlichungsdatum: 3. Juli, 2020)